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Definition des Fremdenführers

Der/die Fremdenführer/in ist eine Person, die über einen gebietsspezifischen, von der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes ausgestellten bzw. anerkannten Befähigungsnachweis als Fremdenführer vorlegt. Aufgabe eines Fremdenführers ist es, Gruppen von in- oder ausländischen Personen in der/den Sprachen ihrer Wahl zu führen und ihnen die Besonderheiten von Natur und Kultur des jeweiligen Gebietes nahezubringen, für das ein Befähigungsnachweis besteht.

© 2013 - Alexander Vyborny

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